Neue Corona-Verordnung bringt Lichtblicke für den Sport

Angesichts sinkender Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen der Corona-Verordnung (Corona-VO) beschlossen, die bereits am kommenden Montag in Kraft treten und Perspektiven für den Amateurfußball bieten.

Für den Fußball, der vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MKJS) grundsätzlich als kontaktarmer Sport eingestuft wird (soweit auf ein Zweikampftraining und das statische Einüben von Standardsituationen verzichtet wird), ermöglicht die neue Corona-VO die Aufnahme von Wettkämpfen mit Zuschauern ab der ersten Öffnungsstufe. Allerdings ist die Zahl der Sportler*innen hier noch auf 20 begrenzt. Ab der zweiten Öffnungsstufe entfällt die Teilnehmerbegrenzung der Sportler*innen, zudem sind im Freien bis zu 250 Zuschauer gestattet. In der dritten Öffnungsstufe, oder aber bei stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 50, erhöht sich die maximale Zuschauerzahl im Freien auf 500 Personen.

Eine Testpflicht besteht in allen drei Öffnungsstufen nach wie vor für alle Personen ab sechs Jahren, insbesondere auch für Spieler*innen. Diese entfällt erst, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis stabil unter 35 liegt. Die Öffnungsstufen werden in der Übersicht am Ende der Medieninformation im Detail erläutert. Neu ist zudem, dass organisierter Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien mit Gruppen von bis zu 20 Personen stattfinden darf.

Testpflicht sorgt für Verwirrung

Erst am Dienstag hatten sich die Fußballverbände aus Baden, Südbaden und Württemberg erneut geschlossen an die Landesregierung gewandt und Vereinfachungen der Regelungen in der Corona-Verordnung gefordert. Anlass waren schwer nachvollziehbare Vorgaben zur Testpflicht von Kindern unter 14 Jahren. Aus Sicht des MKJS waren die Unklarheiten der schnellen Entwicklung, der Komplexität sowie Vielschichtigkeit des Anwendungsbereichs der Corona-VO geschuldet.

Die angepasste Corona-VO bietet mit dem Wegfall der Testpflicht bei einer Inzidenz unter 35 immerhin eine Perspektive und ist laut wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm ein Schritt in die richtige Richtung: „Wir sind dankbar, dass die Landesregierung unser Anliegen ernst genommen hat und in der neuen Corona-Verordnung eine echte Perspektive für den Amateursport aufzeigt. Natürlich ist uns bewusst, dass weiterhin Vorsicht geboten ist und Lockerungen nur mit niedrigen Inzidenzen und teilweise auch Testungen vertretbar sind. Wir brauchen jedoch klare, verständliche und praktikable Regeln, um den regelmäßigen Trainingsbetrieb und auch Wettkämpfe unter bestimmten Umständen wieder zu ermöglichen. An der einen oder anderen Stelle gibt es noch Klärungsbedarf, aber darum werden wir uns nun kümmern.

Noch nicht abschließend geklärt ist beispielsweise, wie Kinder und Jugendliche Testungen für das Fußballtraining einsetzen können, die an der Schule durchgeführt werden. In der „Corona-VO Schule“ sind Vereinfachungen für die Anerkennung von Tests zu erwarten. Aktuell steht bereits fest, dass bestätigte Schultestungen 60 Stunden lang gültig sind. Allerdings braucht es auch Lösungen für den Fall, dass Schulen keine Testnachweise ausstellen und für Kinder, die das Schulalter noch gar nicht erreicht haben. Insoweit sind die beschlossenen Lockerungen nicht ausreichend.

Übersicht der Regelungen für den Fußball

Für den Amateursport gelten ab kommendem Montag folgende Regelungen, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ableiten:

  • Bei einer Inzidenz von über 100 greift nach wie vor die Bundesnotbremse. Für unter 14-Jährige ist ein kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Während für die Spieler*innen hier keine Testpflicht besteht, muss der/die Trainer*in einen negativen Test vorweisen. Für alle Personen ab dem 14. Geburtstag sind die Sportstätten geschlossen.
  • Öffnungsstufe 1 (7-Tage-Inzidenz muss 5 Werktage in Folge unter 100 liegen): Das Fußballtraining ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen plus Trainer*in erlaubt. Alle Personen unterliegen einer Testpflicht. Der Spielbetrieb ist mit bis zu 20 Sportler*innen und 100 Zuschauer*innen im Freien erlaubt.
  • Öffnungsstufe 2 (7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 1 14 Tage in Folge unter 100 liegen und eine sinkende Tendenz aufweisen): Die Gruppengröße erweitert sich auf eine Person pro 20m²; weiterhin besteht eine Testpflicht für alle Personen; der Spielbetrieb ist ohne Teilnehmerbegrenzung und mit bis zu 250 Zuschauer*innen im Freien möglich.
  • Öffnungsstufe 3 (die 7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 2 weitere 14 Tage in Folge eine sinkende Tendenz aufweisen) oder Inzidenz <50: Die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 500 Personen.
  • Inzidenz <35: Die Testpflicht entfällt; die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 750 Personen.

Auf unserer Website bieten wir unseren Vereinen unter wuerttfv.de/corona ein umfangreiches Informationspaket, unter anderem:

Hygienekonzept SGM TSV Steinhilben/TSV Trochtelfingen

Die Hygienevorschriften gelten für das Sportgelände am Grafentalweg in Trochtelfingen und das Sportgelände Mettlau in Steinhilben mit den dazugehörenden Umkleideräumen und Duschmöglichkeiten!

Allgemeine Vorgaben

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für die TSV Trochtelfingen und Steinhilben, individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist. 

Jeder, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Dieses Hygienekonzept erfüllt die rechtlichen Vorgaben der CoronaVO Sport und ist im Trainings- und Spielbetrieb zu beachten.

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln 

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Das Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) wird erwartet.
  • Es wird empfohlen, die Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) zu waschen und/oder zu desinfizieren. 
  • Das Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld hat zu unterbleiben.
  • Es soll eine eigene Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde, mitgebracht werden.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln. 

Gesundheitszustand 

  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius),     Atemnot, Erkältungssymptome.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen.
  • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
  • Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören. 
  • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig, das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
  • Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

Kommunikation 

  • Alle am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmenden Personen werden aktiv über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger. 
  • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, werden per Aushang am Eingangsbereich des Sportgeländes über die Hygieneregeln informiert.
  • Darüber hinaus wird das Hygienekonzept auf Anforderung per E-Mail zugesandt.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der Sportstätte zu verweisen. 
  • Fragen zum Hygienekonzept können per E-Mail (info@tsv-trochtelfingen.com und/oder info@tsv-steinhilben.de;) gestellt werden.

 

Vorgaben für den Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Vor Trainingsbeginn erfasst der verantwortliche Trainer je Trainingseinheit die Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit) aller Trainingsteilnehmer unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist mindestens vier Wochen aufzubewahren.
  • Die Trainer informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise empfohlen.
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
  • Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten. Es wird empfohlen, Kabinen und Duschen nur in dringend notwendigen Fällen zu benutzen bzw. bevorzugt zu Hause zu duschen.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen. Trainer zählen zur Gruppengröße.
  • Sofern mehr als 20 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich jedoch nicht durchmischen und müssen getrennt trainieren.
  • Es wird empfohlen, vor allem bei den Jugendmannschaften (Bambini bis einschließlich D-Jugend) weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreichend Betreuungspersonal zu trainieren.

Auf dem Sportgelände

  • Die Nutzung und Betreten des Sportgeländes ist nur gestattet, wenn ein eigenes Training geplant ist.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands zugelassen.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes dringend empfohlen.
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.

Vorgaben für den Spielbetrieb

Spielansetzungen

Spiele sollen so beantragt und von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle angesetzt werden, dass bei mehreren Spielen auf dem Sportgelände in Trochtelfingen ausreichend zeitlicher und/oder räumlicher Abstand eingeplant wird, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften weder auf dem Spielfeld noch im Umkleidebereich begegnen.

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Die Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Nach Möglichkeit soll die Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter zeitlich getrennt voneinander erfolgen. Dies gilt auch für das Betreten der Kabinen. Wenn es die Gegebenheiten zulassen, soll eine größtmögliche räumliche Trennung der Kabinen erfolgen.

Umkleidekabinen (UK) und Duschen/ Sanitärbereich (Teams und Schiedsrichter)

  • Der Aufenthalt in UK und Duschen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  • In der UK dürfen keine Mannschaftsansprachen durchgeführt werden. Diese sind im Freien oder anderen geeigneten Räumlichkeiten unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen.
  • Auf eine persönliche Vorstellung der Schiedsrichter in der UK wird verzichtet.
  • Es wird dringend empfohlen, in den UK einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. 
  • Die UK sollten nach jeder Nutzung gründlich (etwa 10 Minuten) gelüftet werden. 
  • Die UK und Duschen sind regelmäßig zu reinigen (täglich), bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Nutzungen.
  • Der Zugang zu den sanitären Anlagen (Toiletten sowie Waschbecken mit Seife) ist sichergestellt.
  • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen (täglich), bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Spielen.
  • Das Duschen zuhause stellt eine mögliche Alternative dar.

Spielbericht 

  • Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion und ggf. Desinfektion der Eingabegeräte möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten. 

Ausrüstungskontrolle

  • Die Kontrolle des Spieler-Equipments findet im Außenbereich durch den Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten statt.
  • Sollte hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden können, sollte der Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistent einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Weg zum Spielfeld

  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden. 
  • Die Mannschaften und Schiedsrichter machen sich zeitlich getrennt voneinander auf den Weg von der Kabine zum Platz (Aufwärmen und Spiel).

           

Einlaufen der Teams

  • Das Einlaufen erfolgt zeitlich getrennt ohne Einlaufkinder. Zuvor findet kein gemeinsames Sammeln der Mannschaften statt. 
  • Es wird kein „Handshake“ durchgeführt, die Mannschaften stellen sich nicht gemeinsam auf.
  • Auf eine Eröffnungsinszenierung wird verzichtet.

Während des Spiels

  • Auf Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu verzichten. 
  • Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen. 

Halbzeit 

  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien. 
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, gilt der Abschnitt „Weg zum Spielfeld“ analog.

Nach dem Spiel 

  • Beim Gang zur Kabine gilt der Abschnitt „Weg zum Spielfeld“ analog. 
  • Die Abreise der Teams und Schiedsrichter erfolgt zeitlich getrennt voneinander (Siehe auch Abschnitt „Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände“).

Trainerbänke/Technische Zone 

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • Ist bei Jugendspielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Trainer/Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten. Falls dies nicht möglich ist, wird dringend empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. 

 

Vorgaben für Zuschauer

  • Unmittelbar vor dem Zugang werden die Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) der Zuschauer unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erfasst.
  • Die jeweils aktuell gültige maximale Zuschaueranzahl ist zwingend zu beachten.
  • Die Zuschauer dürfen sich unter Einhaltung des Mindestabstands nur im Zuschauerbereich aufhalten.
  • In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wir dringend empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. 
  • Die Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind gegeben. 
  • Hinweisschilder unterstützen die Zuschauer bei der dauerhaften Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln.
  • Es wird darum gebeten, erst zu Spielbeginn zu erscheinen.

         

Zonierung

Die Sportgelände werden in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.

Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Gastronomiebereiche), sind separat zu betrachten und auf Grundlage der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.

Zone 1: Spielfeld/Innenraum/Trainingsplatz

  • In Zone 1 (Spielfeld, inkl. Spielfeldumrandung und -falls vorhanden- Laufbahn; Trainingsplatz) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
  • Spieler
  • Trainer 
  • Funktionsteams
  • Schiedsrichter
  • Sanitäts- und Ordnungsdienst
  • Ggf. Hygienebeauftragter
  • Medienvertreter (siehe unten)

Zone 2: Umkleidebereich

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
  • Spieler
  • Trainer 
  • Funktionsteams 
  • Schiedsrichter 
  • Ggf. Hygienebeauftragter 
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung 
  • In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Zone 3: Zuschauerbereich

  • Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich, unter freiem Himmel und außerhalb der Zone 1 sind.
  • Sofern die Sportstätte es zulässt, werden Zu- und Ausgangsbereiche getrennt.
  • Markierungen und Hinweisschilder unterstützen die Zuschauer bei der dauerhaften Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln beim Zugang und Aufenthalt.
  • Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Gastronomiebereiche), sind separat zu betrachten und auf Grundlage der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.
  • Für die Verkaufsstände innerhalb des Zuschauerbereichs gelten die allgemeinen Vorgaben der CoronaVo.   

Abschließende Hinweise

Haftungshinweis

Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht.

Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.

(Marco Renner/22.August 2020)